Never Ending Story
Neue Entwicklungen am Marktquartier - Urteil des OVG Münster ist da
Eschweiler. In der vergangenen Woche gab es im Rechtstreit Stadt Eschweiler gegen Ten Brinke zwei Urteile.
Zur Erklärung: Im Mai 2019 erfolgte die Rücknahme eines Bauvorbescheides, der den Investor des Marktquartiers Ten Brinke in die Lage versetzen sollte, einen genehmigungsfähigen Bauantrag stellen zu können. Dieser ursprüngliche Bauvorbescheid wurde von der Baubehörde der Stadt erteilt.
Der darauffolgende Bauantrag des Investors wurde dann jedoch von derselben städtischen Behörde verweigert. Dies geschah, weil zwischenzeitig die Städteregion die Stadt auf Druck des Landesministeriums angewiesen hatte, die Genehmigung nicht zu erteilen, da die erteilten Befreiungen des Bauvorbescheides als illegal angesehen wurden. Dabei hatte die Stadt noch mittels zweier Rechtsgutachten versucht, die Legalität der Befreiungen zu untermauern. Auch Ten Brinke steuerte seinerzeit ein Rechtsgutachten dafür bei, um die Angelegenheit zu retten. Dies gelang jedoch nicht.
Mit zwei Klagen hat dann, den Geschehnissen folgend, der Investor Ten Brinke die Stadt verklagt. Das Gericht sollte erstens feststellen, dass die Stadt ihm eine Baugenehmigung hätte erteilen müssen, und zweitens, dass der Bauvorbescheid nicht hätte zurückgenommen werden dürfen. Von nun an musste die Stadt sich gegen ihre vormalig eigene Rechtsauffassung verteidigen.
In der ersten Instanz beim Verwaltungsgericht Aachen wurde im März 2024 bestätigt, dass der Bauvorbescheid zu Recht zurückgenommen werden musste, und der Bauantrag zu Recht nicht erteilt werden konnte.
Gegen diese Urteile des Verwaltungsgerichtes Aachen hatte Ten Brinke sodann Berufung bei OVG in Münster eingereicht. Die Berufung wurde Ende 2025 zugelassen und nun, am 21. Mai 2026, in Münster beim Oberverwaltungsgericht, verhandelt. Hier bestätigten die Richter dem Grunde nach das Aachener Urteil, und fanden sogar noch weitere Gründe, warum die beiden Urteile des Verwaltungsgerichts zu Recht ergangen sind.
Ob Ten Brinke mit der Begründung „Vertrauensschutz“ jetzt Klage auf Schadensersatz bei einem Zivilgericht einreichen wird, bleibt abzuwarten, denn auch die Verjährung der Ansprüche könnten davon abhalten. Auch will man wahrscheinlich nicht einem zukünftigen Geschäftspartner (Stadt Eschweiler und Ten Brinke sind in Verhandlungen über einen Teilankauf des betreffenden Grundstückes) unnötige Kosten auferlegen.
Wer allerdings die 2,9 Millionen Euro Planungskosten tragen wird, die dem ganzen Verfahren anhängig sein könnten, bleibt weiterhin ungewiss, wurden doch die Entscheidungen über die rechtswidrig erteilten Genehmigungen höchst persönlich vom ehemaligen Beigeordneten Gödde erteilt, gegen das Votum seiner hauseigenen Bauordungsbehörde.
Es bleibt dem Kläger zunächst noch das Instrument der Beschwerde gegen das jüngste Urteil, diesmal beim Bundesverwaltungsgericht Leipzig. Diese muss binnen eines Monats nach Urteilsbegründung erfolgen, so eine Gerichtssprecherin des OVG.
Ines Tiede