08.04.2026
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Es gibt Antworten zum Bauturbo

Eschweiler. Der technische Beigeordnete Achim Vogelheim teilte auf Nachfrage der Filmpost mit, dass die Leitlinien zum Bauturbo vorberatend dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität am 28. April 2026 vorgelegt werden.

Am 5. Mai 2026 berät dann das Haupt – und Finanzausschuss darüber und am 6.Mai werden die Leitlinien dem Rat letztendlich zur Beschlussfassung vorgelegt werden können.

Die Verwaltung weist daraufhin, dass es grundlegend möglich sei die kurzen Fristen des Bauturbos einzuhalten. Vorausgesetzt, es liegen alle Bauunterlagen vollständig vor.

Verzögerungen kann es geben, wenn im Rahmen der politischen Beteiligung (Rat / Ausschuss) Sondersitzungen einberufen werden müssen.

Auch bei Anfragen zur Entwicklung ganzer Baugebiete, welche begleitend mit städtebaulichem Vertrag abgesichert und wobei zahlreiche Gutachten hinterlegt werden müssen, werden durchaus Vorabstimmungen nötig sein, laut der Ausführungen von Achim Vogelheim.

Nach dem ungewöhnlich langen Vorlauf, zu den Leitlinien des Bauturbos, kann der Eschweiler Bürger nur hoffen, dass diese oben genannten Einschränkungen den Bauturbo dann nicht komplett verhindern. In anderen Kommunen der StädteRegion ist der Bauturbo schon längst angekommen.

Bis jetzt gibt es, laut Aussage der Verwaltung, ein Baugesuch unter Bezug zum Bauturbo. 

Gaby Römers