06.01.2026
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Pressemitteilung

Bürgerantrag gegen 5G-Funkmast in der Eschweiler Innenstadt

Eschweiler. Ein Eschweiler Bürger fordert den Stadtrat auf, politisch klar Stellung gegen die Errichtung und den Betrieb eines 5G-Funkmastes im Bereich der Kaiserstraße zu beziehen. In einem Bürgerantrag macht er gesundheitliche, städtebauliche und demokratische Bedenken geltend und verlangt eine transparente öffentliche Debatte.

red

Bürgerantrag gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW an den Rat der Stadt Eschweiler

Betreff: Politische Ablehnung der Errichtung und des Betriebs eines 5G-Funkmastes in der Kaiserstraße/im Innenstadtbereich der Stadt Eschweiler – Schutz der Bevölkerung und Wahrung kommunaler Verantwortung

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit stelle ich gemäß § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) einen Bürgerantrag an den Rat der Stadt Eschweiler.

Die Stadt Eschweiler wird aufgefordert, ihrer politischen Verantwortung gegenüber der Bevölkerung nachzukommen und sich klar und unmissverständlich gegen die Errichtung und den Betrieb eines 5-G-Funkmastes im Bereich Kaiserstraße/Bergrather Straße zu positionieren.

Antrag

Der Rat der Stadt Eschweiler möge beschließen,

  • die Errichtung und den Betrieb eines 5-G-Funkmastes am geplanten Standort 52249 Eschweiler, Kaiserstraße gegenüber Hausnr. 107–113 politisch abzulehnen,
  • keinerlei städtische Flächen, Gebäude oder Infrastrukturen für die Errichtung oder den Betrieb dieser 5-G-Sendeanlage zur Verfügung zu stellen,
  • keine Verträge, Gestattungen oder stillschweigenden Duldungen mit Mobilfunkbetreibern zur Errichtung und zum Betrieb dieser 5-G-Sendeanlage einzugehen,
  • sich gegenüber der Bauaufsichtsbehörde der Städteregion Aachen sowie gegenüber dem Netzbetreiber ausdrücklich gegen den geplanten Standort und den Betrieb dieser 5-G-Sendeanlage auszusprechen, und
  • eine transparente öffentliche Information der Bürgerinnen und Bürger sowie eine politische Debatte im Rat sicherzustellen, bevor weitere Schritte erfolgen.

Begründung

Ohne Information der Anwohnerschaft und der städtischen Öffentlichkeit wurde im Dezember 2025 ein 5-G-Funkmast auf dem Gelände der Fa. Albert Hoffmann in ca. 5 m Abstand von der Wohnbebauung und auch in geringem Abstand zur neuen Kindertagesstätte Patternhof sowie dem neuen Wohngebiet Patternhof errichtet. Dazu ist festzustellen:

Politische Verantwortung statt formaler Zuständigkeitsverweise
Es ist politisch nicht akzeptabel, sich bei der Errichtung von Mobilfunkanlagen hinter formalen Zuständigkeitsfragen zu verstecken – so wie dies derzeit durch die Stadt Eschweiler geschieht – siehe Schreiben der Stadt Eschweiler vom 22.12.2025 an den Unterzeichner, in der Anlage beigefügt. Auch wenn Genehmigungen zum Betrieb solcher Anlagen nach Bundesrecht erfolgen, besitzt die Stadt Eschweiler erhebliche politische und tatsächliche Einflussmöglichkeiten. Diese sind im Sinne der Bürgerinnen und Bürger zu nutzen – nicht zugunsten wirtschaftlicher Interessen von Mobilfunkkonzernen.

Schutz der Bevölkerung und Vorsorgeprinzip
Die Einführung der 5-G-Technologie bedeutet eine erhebliche Verdichtung hochfrequenter Funkstrahlung. Die langfristigen gesundheitlichen Auswirkungen sind weiterhin umstritten und wissenschaftlich nicht abschließend geklärt. Eine Kommune, die den Schutz ihrer Bevölkerung ernst nimmt, muss hier vorsorglich handeln – insbesondere in Wohngebieten sowie in der Nähe von Kitas, Schulen und Pflegeeinrichtungen.

Die Stadt Eschweiler betont zwar selbst, dass die Langfristfolgen der 5-G-Strahlung in der unmittelbaren Umgebung noch nicht ausreichend erforscht seien, setzt aber die Bevölkerung dieser Strahlung bisher ohne Widerspruch aus. Die Unkenntnis über Forschungsergebnisse und die Regelungen in anderen europäischen Ländern, die einen Sicherheitsabstand von mindestens 500 m für derartige Einrichtungen fordern, sind der Stadt Eschweiler – trotz deren öffentlicher weltweiter Verfügbarkeit – nach eigenem Bekunden nicht bekannt.

Ablehnung einer weiteren Belastung von Wohngebieten
Der betroffene Innenstadtbereich in Eschweiler ist bereits vielfältigen Belastungen ausgesetzt (Verkehr, Lärm, Umweltbelastungen). Eine zusätzliche technische Großanlage zur Mobilfunkversorgung stellt eine weitere Verschlechterung der Wohn- und Lebensqualität dar und ist den Anwohnerinnen und Anwohnern nicht zuzumuten. Ferner geht mit dieser Einrichtung eine erhebliche Reduzierung des Wohn- und Immobilienwertes in diesem Bereich einher.

Eingriff in Stadtbild und Lebensumfeld
Ein 5-G-Funkmast mit ca. 40 m Höhe ist kein neutrales Bauwerk, sondern ein massiver technischer Eingriff in das Stadt- und Landschaftsbild. Die Stadt Eschweiler ist verpflichtet, ihr Stadtbild und die Wohnumfelder ihrer Bürgerinnen und Bürger zu schützen, anstatt deren Beeinträchtigung hinzunehmen oder zu fördern.

Missachtung der Bürgerinteressen und fehlende Transparenz
Die bisherige Praxis, Mobilfunkprojekte ohne frühzeitige, offene und ergebnisoffene Information der betroffenen Bevölkerung voranzutreiben, ist politisch inakzeptabel. Entscheidungen dieser Tragweite dürfen nicht über die Köpfe der Bürgerinnen und Bürger hinweg getroffen werden.

Schlussfolgerung

Der Rat der Stadt Eschweiler wird aufgefordert, klar Stellung zu beziehen und sich nicht zum Erfüllungsgehilfen anderer externer Interessen zu machen. Die Interessen der Bürgerinnen und Bürger, der Schutz der Gesundheit sowie die Lebensqualität in Eschweiler müssen Vorrang haben.

Ich bitte um ordnungsgemäße Behandlung dieses Bürgerantrags gemäß § 24 GO NRW, um Beratung in den zuständigen Ausschüssen, um Mitteilung der Beratungstermine sowie um schriftliche Mitteilung über das Ergebnis.

Dr. Wolfgang Joußen