Aus für den freiwilligen Integrationskurs
Eschweiler. Es gibt rund 130.000 Menschen ohne direkten Anspruch auf einen Aufenthalt in Deutschland. Hierunter fallen beispielsweise Asylbewerber im Verfahren, Geduldete, Ukrainer und EU-Bürger. Diesen wird der Zugang zu einem freiwilligen Integrationskurs seit Dezember 2025 vom Innenministerium verwehrt. Nur noch Personen mit Bleibestatus können weiter an Integrationskursen teilnehmen.
Der Staat ist durchaus berechtigt, bei schlechter Haushaltslage und den hohen Kosten dieser Kurse, solche Maßnahmen zu ergreifen. Allerdings sollten immer auch die Folgen Berücksichtigung finden.
Dazu erläuterte die Leiterin der VHS Eschweiler, Silvia Hannemann, in der letzten Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration Eschweiler (ACI Eschweiler), dass ein Stopp der Kurse bereits erhebliche negative Auswirkungen zeige.
Bisher ermöglichten diese freiwilligen Kurse, dass Ausländerinnen und Ausländern eine Erschließung der Sprache, des Arbeitsmarktes, der Kultur und der Rechtsordnung erlangen konnten. Wichtige Bausteine zur Integration in Deutschland, was für beide Seiten als gute Basis gewertet wurde.
Dieser Meinung schloss sich auch der Ausschuss ACI Eschweiler an und sah sich deshalb veranlasst, eine Resolution an das Innenministerium zu verfassen, in der konkrete Schritte zur Fortführung beziehungsweise Reaktivierung und weitere Finanzierung der freiwilligen Integrationskurse gefordert wird.
Gaby Römers
Im Anschluss lesen Sie die ganze Resolution des ACIs im Wortlaut:
Eschweiler, im April 2026
Resolution des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration Eschweiler
In der Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration Eschweiler (ACI Eschweiler) am 19. Februar 2026 haben die Ausschussmitglieder die Ausführungen der Eschweiler Volkshochschule (VHS) zur aktuellen Situation im Bereich der Integrationskurse zur Kenntnis genommen. Die VHS-Leiterin Frau Hannemann berichtete u. a. über den Stopp der freiwilligen Integrationskurse und erläuterte, dass dieser gegenwärtig bereits erhebliche Auswirkungen zeigt.
Der ACI Eschweiler verurteilt scharf das Vorgehen des Bundesinnenministeriums! Denn Integrationskurse sollen in Zukunft nur noch für Personen offen sein die von Behörden dazu verpflichtet werden. Freiwillige Teilnehmende – vor allem Asylbewerber im Verfahren, Geduldete, Ukrainer (§24) und EU-Bürger – werden so ausgeschlossen. Der ACI Eschweiler schließt sich damit der Kritik der Volkshochschulen und anderer Träger sowie des Landesintegrationsrats NRW an.
Laut dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Teilnahme an einem Integrationskurs für Ausländerinnen und Ausländer, die ihren ersten Aufenthaltstitel ab dem 1. Januar 2005 erhalten haben und sich dauerhaft in Deutschland aufhalten (§ 44 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes - AufenthG). Die entsprechende Bescheinigung stellt die zuständige Ausländerbehörde aus. Ausländerinnen und Ausländer, die bereits länger in Deutschland leben, können vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge im Rahmen verfügbarer Plätze zugelassen werden.
Sprachkenntnisse sind zentrale Voraussetzungen für die Integration in Gesellschaft und Arbeitsmarkt. Eine Kürzung in diesem Bereich würde eindeutig einen nachhaltigen Schaden verursachen – nicht nur für die Betroffenen selbst, sondern auch für die Gesellschaft insgesamt. Zugleich wäre damit eine nachhaltige Erschwerung der Integration verbunden. Die VHS Eschweiler und weitere Träger der Erwachsenenbildung berichten von deutlichen Nachteilen, insbesondere für benachteiligte Gruppen mit geringeren Startvoraussetzungen; eine Fortführung der Integrationskurse ist daher dringend erforderlich, um Rückschritte in der Sprachkompetenz und der sozialen Teilhabe zu verhindern.
Integrationskurse tragen maßgeblich zur Sprachentwicklung sowie zur Vermittlung von Grundwissen in den Bereichen Rechtsordnung, Kultur und Alltagsleben bei. Sie leisten ferner Orientierung im Gesundheitssystem, unterstützen Kinderbetreuung und erleichtern den Zugang zu sozialen Diensten. Die Fortführung dieser Kurse in ausreichendem Umfang und mit verlässlicher Förderdeckung ist unverzichtbar, damit regionale Bedarfe, insbesondere in Zuwanderungsschwerpunkten, erfüllt werden können. Gleichzeitig bedarf es einer transparenten Kommunikation zu geplanten Alternativen, Förderlinien und Übergangslösungen, damit örtliche Träger wie die VHS Eschweiler Planungssicherheit erhalten. Faire Förderwege, einschließlich zeitnaher Auszahlung, ausreichender Kapazitäten (Lehrkräfte, Kursräume, Materialien) sowie eine enge Koordination mit kommunalen Eigenmitteln, müssen gewährleistet sein. Darüber hinaus ist eine frühzeitige Einbindung kommunaler Träger in Entscheidungsprozesse sicherzustellen.
Eine Fortführung der Integrationskurse ist maßgeblich für Chancengerechtigkeit, Teilhabe und den sozialen Zusammenhalt; Verzögerungen verschärfen Ungleichheiten im Bildungssystem, auf dem Arbeitsmarkt und im Gemeinwesen. Verlässliche Integrationsangebote stärken das Vertrauen in staatliche Unterstützungsstrukturen und wirken präventiv gegen Radikalisierung oder Isolation.
Der ACI fordert daher den Bundesinnenminister dazu auf, unverzüglich konkrete Schritte zur Fortführung bzw. Reaktivierung der Integrationskurse in ausreichendem Umfang und mit verlässlicher Förderdeckung
ACI Eschweiler
zu unternehmen.