07.05.2025
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Was darf in die Biotonne – und was nicht?

Eschweiler. Was bislang vielerorts mit einem Achselzucken übergangen wurde, wird seit dem 1. Mai 2025 zur ernsten Angelegenheit für alle Haushalte: Mit dem Inkrafttreten der novellierten Bioabfallverordnung (BioAbfV) treten strengere Vorgaben für die Befüllung der Biotonnen in Kraft. Falsch befüllte Tonnen werden künftig nicht mehr geleert.

Die Biotonnen wurden ursprünglich eingeführt, um die Müllgebühren für alle so gering wie möglich zu halten. Mehr kompostierbarer Biomüll bedeutet weniger Restmüll - und damit weniger Kosten für alle.

Ziel der neuen Vorschriften ist es, die Qualität des Bioabfalls zu verbessern und gleichzeitig die Kreislaufwirtschaft zu stärken. Besonders im Fokus: die drastische Reduzierung sogenannter Störstoffe. Der maximal zulässige Anteil an Kunststoffen – auch biologisch abbaubaren – im Biomüll liegt künftig bei nur noch 1 %, Fremdstoffe dürfen 3 % nicht überschreiten.

Auch kompostierbare Plastiktüten oder Verpackungen aus Biokunststoff sind nicht mehr erlaubt – sie zersetzen sich in den Kompostieranlagen nicht ausreichend schnell. Ebenso tabu: Fleischreste, Asche, Kleintierstreu oder Kaffeekapseln.

Stattdessen sollen ausschließlich pflanzliche, biologisch abbaubare Abfälle in die Tonne – etwa Gemüsereste, Laub, Kaffeesatz, Teebeutel oder Schnittgut, Blumen und Pflanzen ohne Topf sowie Zeitungspapier als Einwickelhilfe.

Die Einhaltung der Regeln wird streng kontrolliert. Wer seine Tonne falsch befüllt, muss damit rechnen, dass sie nicht geleert wird – oder im Wiederholungsfall sogar ganz eingezogen wird. Auch Bußgelder bis 2500,- € sind möglich.

Diese Maßnahmen dienen nicht der Schikane, sondern dem Schutz aller Gebührenzahlerinnen und Gebührenzahler: Muss verunreinigter Biomüll nämlich als Restmüll entsorgt werden, entstehen deutlich höhere Entsorgungs- und Transportkosten. Und dafür zahlen letztlich wir alle.

red