30.01.2025
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Pressemitteilung

Stadt Eschweiler will zusätzliche Maßnahmen zum Schutz vor Hochwasser ergreifen

Die Stadt Eschweiler wird in den kommenden Jahren zusätzliche Maßnahmen zum Schutz vor Hochwasser ergreifen. Dabei profitiert sie von einer Aufstockung der Mittel, die der Bund und das Land Nordrhein-Westfalen im Rahmen des Wiederaufbauplans nach der verheerenden Flut am 14. und 15. Juli 2021 zur Verfügung stellen.

Eschweiler sind bis dato rund 162 Millionen Euro für die Beseitigung von Schäden an der städtischen Infrastruktur zugesagt worden. Diese Summe soll um zehn Prozent und somit rund 16,2 Millionen Euro erhöht werden. Das für den Wiederaufbau zuständige Landesministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung hat die Förderrichtlinie und die dazu gehörige Handreichung entsprechend geändert.
 
Die Bewilligung der Mittel ist an konkrete Bedingungen geknüpft.

Eingesetzt werden können sie für 1) konzeptionelle und investive Starkregen-Retentionsmaßnahmen, 2) sogenannte „no-regret-Maßnahmen“, die aus Sicht des Landes keine negativen Auswirkungen auf den Naturschutz und das hydrologische Gesamtsystem haben, sowie 3) verbessernde Hochwasserschutzmaßnahmen baulicher oder technischer Art. Vorausgesetzt wird in allen Fällen, dass eine unmittelbare Verminderung der Gefährdung eines durch das Starkregen- und Hochwasserereignis vom Juli 2021 direkt geschädigten Bereiches erreicht wird. Hierzu muss die Städteregion Aachen als Untere Wasserbehörde eine bestätigende Stellungnahme zur Sinnhaftigkeit der Maßnahme und zur Wirksamkeit auf den jeweils definierten Siedlungsbereich treffen.
 
Erforderlich zur Beantragung sind darüber hinaus 1) eine möglichst konkrete Beschreibung der Ausführung und Wirkung der beantragten Präventionsmaßnahme, 2) die Definition des geschädigten Bereichs, auf den die Wirkung der Maßnahme ausgerichtet ist, 3) die Darlegung, dass bei einem weiteren Hochwasserereignis ohne diese Maßnahme wieder große Schäden zu erwarten sind. Hinzukommt 4) eine steckbriefartige Beschreibung der Maßnahme unter verschiedenen Gesichtspunkten. Antragsfrist ist - wie für den gesamten Wiederaufbauplan - der 30. Juni 2026.
 
Die geforderten Unterlagen wird die Eschweiler Verwaltung nicht mit eigener Expertise erstellen können. Deshalb sollen externe Gutachter hinzugezogen werden. Allerdings hat die Stadt bereits unmittelbar nach der Hochwasserkatastrophe damit begonnen, mögliche Resilienzprojekte zu identifizieren. Bisher konnten sie aufgrund der Priorisierung des Wiederaufbaus und der mangelnden Finanzierbarkeit nicht weiterverfolgt werden. Mit der in Aussicht gestellten Förderung ließen sich nun aber zumindest Teile davon weiter vertiefen und – falls die Förderfähigkeit gegeben ist – auch umsetzen.
 
Der Hochwasser-Gebietsschutz der Stadt Eschweiler entspricht derzeit flächendeckend dem vorgegebenen technischen Standard „HQ100“. Ein HQ100 bezeichnet einen Hochwasserabfluss, der im statistischen Mittel einmal in 100 Jahren erreicht oder überschritten wird. Der Hochwasserschutz in der Stadt Eschweiler hielte dem – im Gegensatz zu anderen vom Starkregenereignis betroffenen Landesteilen – stand. Das Ergebnis der möglichen zusätzlichen Maßnahmen würde in allen Fällen eine Verbesserung des Hochwasserschutzes über das gesetzlich geforderte Niveau hinaus bewirken. Derartige Optionen sind in Aue, der Innenstadt und in Weisweiler verortet. Insbesondere die Maßnahmen, die sich in Fließrichtung vor dem Eschweiler Siedlungsbereich befinden, schützen aufgrund der Lage am Oberlauf der Inde das gesamte Stadtgebiet. Schwerpunkt soll deshalb sein, mit vorgelagerten Retentions- und Renaturierungsmaßnahmen im Hochwasserfall zusätzliches Rückhaltevolumen zu schaffen.
 
Die zur Renaturierung vorgesehenen Flächen umfassen in der Summe rund 415.000 Quadratmeter und teilen sich wie folgt auf: Aue: ca. 55.000 m²; Innenstadt I: ca. 60.000 m²; Innenstadt II: ca. 50.000 m²; Weisweiler I: bis zu ca. 230.000 m²; Weisweiler II: ca. 20.000 m². Flankiert würden die Maßnahmen zur Verbesserung des Gebietsschutzes mit (mobilen) Hochwasserschutzwänden, Hochwasserschutzrechen, Geschwemselfallen und weiteren baulichen Einrichtungen, um auch eine deutliche Verbesserung der Schwemmgutproblematik zu erzielen. Nicht nur der Hochwasserschutz würde verbessert, sondern es würden auch zusätzliche innenstadtnahe Naturräume entstehen, die neben ihrem ökologischen Mehrwert zur Naherholung und Rückkühlung in Hitzeperioden beitragen könnten.
 
Da es noch keine detaillierte Planung gibt, liegen zu den Kosten für die einzelnen Maßnahmen bislang nur Schätzungen vor: Aue ca. 9 Millionen Euro, Innenstadt I ca. 10 Millionen Euro, Innenstadt II ca. 8 Millionen Euro, Weisweiler II ca. 3,3 Millionen Euro. Für „Weisweiler I“ kann keine Aussage getroffen werden, weil hier zwar eine sehr große Renaturierungsfläche entstünde, diese allerdings nach derzeitigem Kenntnisstand keinen vergleichbar umfangreichen Herrichtungsaufwand zur Folge hätte.
 
Da die Fördermittel in Höhe von rund 16,2 Millionen Euro für das „Gesamtpaket“ nicht ausreichen werden, sind die Maßnahmen am Oberlauf der Inde zu bevorzugen. Allerdings wird der konkrete Nutzen jeder einzelnen Maßnahme mit Blick auf die zu schaffende Retentionsfläche und die Zahl der Menschen, die davon profitieren, erst im Laufe der weiteren Untersuchungen ermittelt. Für den Bereich Aue ist einzuschränken, dass Maßnahmen nur im Zusammenwirken mit den Planungen zur L 238n sinnvoll erscheinen.
 
Wie geht es weiter?

Die Pläne werden dem Rat der Stadt Eschweiler in seiner Sitzung am 5. Februar 2025 vorgelegt, der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss wird sich laut Tagesordnung am 13. Februar 2025 mit dem Thema beschäftigen. Vonseiten der Verwaltung ist zunächst eine weitere Erörterung des Konzeptes mit der Unteren Wasserbehörde sowie dem Wasserverband Eifel-Rur vorgesehen. Im Falle der Zustimmung des Rates soll danach ein spezialisiertes Ingenieurbüro mit der Erstellung von Maßnahmensteckbriefen im Sinne der Förderrichtlinie beauftragt werden. In einem weiteren Schritt wird die Verwaltung dann - in Abhängigkeit von den Ergebnissen dieser Steckbriefe - der Politik einen Vorschlag zur Priorisierung mit dem dazugehörigen Förderantrag zur Beratung vorlegen.

Stadt Eschweiler
 
Anlage (PDF zu Download): Präsentation mögliche Hochwasserschutzmaßnahmen