Anwohnerparken im Ortsteil Röthgen
Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Leonhardt, die CDU Fraktion beantragt die Prüfung der Einrichtung von Anwohnerparkzonen, die nicht mit der geplanten Fahrradstraße kollidieren, im Bereich um die Bourscheidtstraße. Darüber hinaus beantragen wir die Prüfung von Parkverboten für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen.
Hintergrund
Die aktuellen Straßenbauarbeiten im Bereich der Bourscheidtstraße führen durch die geplante Einziehung von Grünflächen in bisherigen Parkflächen zu einer absehbaren weiteren Einschränkung des verfügbaren Parkraums. Dies wird den Parkdruck für die Anwohner deutlich erhöhen.
Hinzu kommt, dass vermehrt Lieferfahrzeuge und Kastenwagen von Gewerbetreibenden in diesem Bereich parken. Es handelt sich hierbei größtenteils nicht um Anlieger. Ebenso nutzen Berufspendler die Parkplätze, um die Euregiobahn zu erreichen, obwohl nahegelegene Parkflächen, wie am Talbahnhof, zur Verfügung stehen.
Bereits bestehender Parkdruck im Bereich Am Burgfeld/Fischerstraße wird durch die Bewirtschaftung von Mieterparkplätzen weiter verstärkt. Dies führt zu einer erheblichen Verlagerung der Parktätigkeit in angrenzende Straßen mit begrenztem Parkraum. Besonders betroffen sind die Von-Harff-Straße und Am Burgfeld, wo die Parksituation regelmäßig so angespannt ist, dass ein Durchfahren für Rettungsdienste kaum möglich erscheint.
Begründung
Die durch die Baumaßnahmen zu erwartende Verschärfung der Parkplatzsituation sowie die bereits bestehenden Probleme erfordern gezielte Maßnahmen wie die Einrichtung von Anwohnerparken. Für das Gebiet zwischen der Röthgener Straße und der Bourscheidtstraße bzw. Talstraße und Burgstraße wurde die Situation bereits im Rahmen des Parkraumkonzepts Eschweiler-West untersucht.
Die hohe Auslastung des öffentlichen Parkraums wurde im Abschlussbericht vom 12.12.2023 zur Untersuchung durch die mobildenker GmbH bestätigt. Hierin wurde eine Auslastung von bis zu 94% ermittelt und die Bewirtschaftung der Flächen mit der Einrichtung von Anwohnerparken empfohlen (vgl. Maßnahmen-Nr. RU14, Abschlussbericht, S. 118/119).
Die Ablehnung des Anwohnerparkens aus dem Jahr 2022 mit Verweis auf die allgemeine Widmung des öffentlichen Verkehrsraums erscheint nicht schlüssig, da ähnliche Modelle in anderen Städten erfolgreich angewendet werden.
Diese Maßnahmen (Anwohnerparken + Parkverbot für Fahrzeuge > 3,5 Tonnen) sichern nicht nur die Lebensqualität der Anwohner, sondern auch die Erreichbarkeit für Rettungsdienste und Feuerwehr.
CDU Fraktion Eschweiler