12.05.2024
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Verbraucherschützer bieten praktische Hilfe beim E-Rezept

Die Verbraucherzentrale NRW bietet mit einem Selbstlernkurs Hilfe beim E-Rezept.

Seit rund einem halben Jahr gibt es für gesetzlich Versicherte in der Arztpraxis für verschreibungspflichtige Medikamente nur noch ein elektronisches Rezept. Die Umstellung lief alles andere als reibungslos. Manche Patienten haderten mit dem E-Rezept, aber auch in den Arztpraxen gab es viele Probleme. Doch das E-Rezept wird bleiben. Deshalb bietet die Verbraucherzentrale NRW für Menschen, die wissen möchten, wie es mit dem E-Rezept genau funktioniert, nach der großen Nachfrage im März nun ab Mai erneut einen kostenfreien Online-Selbstlernkurs an: „Mein E-Rezept – Rezept einlösen leicht gemacht“. Der Kurs beginnt am 27. Mai 2024 und läuft vier Wochen. Er besteht aus vier Lerneinheiten mit Übungen und Video-Anleitungen. Die Anmeldung ist ab sofort möglich.

Die Teilnehmer lernen die verschiedenen Einlösemöglichkeiten kennen und erfahren, wie man sich in der E-Rezept-App anmeldet. Ebenso wird vermittelt, wie E-Rezepte über die App eingelöst werden können, welche Zusatzfunktionen es gibt und wie diese angewendet werden können. Auch Datenschutz und Datensicherheit beim E-Rezept werden in einer Lerneinheit behandelt. In einer neuen vierten Lerneinheit erklären die Verbraucherschützer weitere Entwicklungen bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens wie die Gesundheits-ID, das neue Card-Link-Verfahren und geben einen ersten Einblick in wichtige Eckdaten der neuen elektronische Patientenakte. Über kleine Übungen wird das Erlernte vertieft.

Zu Beginn einer jeden Woche bekommen die Teilnehmer eine Mail mit einer Einführung in das Wochenthema sowie den Link zu einer interaktiven Lerneinheit. Die Aufgaben dauern im Schnitt etwa 20 bis 30 Minuten. Jeder kann dabei im eigenen Tempo und in der eigenen Zeit vorgehen. Es gibt keine zeitlichen Vorgaben. Einmal pro Woche bieten die Fachleute der Verbraucherzentrale NRW einen Online-Talk für offene Fragen an.

Welche Voraussetzungen sind nötig?

Wer die E-Rezept-App nutzen möchte, benötigt eine NFC-fähige Gesundheitskarte und die PIN der Krankenkasse. Ob die eigene Karte NFC-fähig ist, ist an der sechsstelligen Kartenzugangsnummer (englisch „CAN“ = „Card Access Number“) oben rechts auf der Karte und dem NFC-Symbol erkennbar. Die App funktioniert auf Smartphones oder Tablets mit NFC-Funktion und einem Betriebssystem ab Android 7 oder ab iOS 15.

Die E-Rezept-App bietet mehr Funktionen, als beim Einlösen mit der Gesundheitskarte möglich sind. Über die App kann man das E-Rezept online bei einer Apotheke einlösen, online anfragen, ob das Medikament verfügbar ist, die Familienfunktion für die E-Rezepte von Kindern oder pflegbedürftigen Angehörigen und neu eine Medikamentenerinnerung nutzen. An dem Kurs kann man aber auch ohne die PIN für die Gesundheitskarte teilnehmen.

Redaktion

 

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