12.07.2022
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AOK informiert zum Wohnen in Belgien und Arbeiten in Deutschland

Regelmäßig pendeln etwa 7.000 Arbeitnehmer:innen von ihren Wohnorten in Belgien zu Arbeitsplätzen in Deutschland. Hinzu kommen noch zahlreiche Beamt:innen und eine große Anzahl Selbständiger. Die Systeme der sozialen Sicherung beider Länder weisen erhebliche Unterschiede auf, von denen die Grenzpendler:innen betroffen sind.

Um hierbei für Aufklärung und solide Informationen zu sorgen, arbeiten die in Belgien ansässige Christliche Gewerkschaft (CSC) und die Christliche Krankenkasse (CKK) mit der größten gesetzlichen Krankenkasse in NRW, der AOK Rheinland/Hamburg, seit vielen Jahren eng zusammen. Der nun in der vierten Auflage erschienene Leitfaden für Grenzgänger:innen ist einer der Eckpfeiler dieser grenzüberschreitenden Kooperation. „Das 60-seitige Heft ermöglicht einen leicht verständlichen und übersichtlichen Einblick in die schwierige Materie der Rechte und Pflichten als Grenzgänger“, sagt AOK-Regionaldirektor Heiko Jansen. Das Nachschlagewerk behandelt sowohl das Individualarbeitsrecht, die soziale Absicherung als auch Grundzüge des Steuerrechts. „Es finden sich beispielsweise Antworten auf die Fragen, in welchem Land der Grenzgänger krankenversichert ist und wo er zum Arzt oder in das Krankenhaus gehen kann, wo er im Fall des Arbeitsplatzverlustes Arbeitslosengeld erhält oder woher er im Rentenalter seine Rentenzahlungen überwiesen bekommt“, erklärt Heiko Jansen. 

Grenzgänger:innen und Interessierte erhalten die neue Broschüre kostenlos in den Geschäftsstellen der beteiligten Partner als Druckexemplar oder digital in der PDF-Fassung. Bei der AOK Rheinland/Hamburg kann die Broschüre zudem bei Helmut Schroeter angefordert werden, telefonisch unter 0241 46430178 oder per E-Mail unter helmut.schroeter@rh.aok.de.

Redaktion