23.03.2020
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Online-Prüfung der Mietkosten durch das Jobcenter

Eschweiler. Das Jobcenter übernimmt für seine Kundinnen und Kunden die Prüfung der angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung. Diese Angemessenheit ist abhängig vom Wohnort und der Zusammensetzung der Bedarfsgemeinschaft.

Nunmehr kann die Prüfung, ob ein neues Mietangebot die Angemessenheitsgrenzen erfüllt, für den Bereich der StädteRegion jederzeit online geprüft werden.

Unter Angabe der PLZ, der Personenzahl, der m², der Kaltmiete sowie der Nebenkosten kann unverbindlich eine Angemessenheitsprüfung erfolgen. Die Vorsprache im Jobcenter mit einzelnen Mietangeboten, entfällt damit. „Gerade bei dem angespannten Wohnungsmarkt in der StädteRegion bleiben Wohnungen nicht lange leer. Mit dem Rechner erhalten unsere Kundinnen und Kunden jetzt direkt eine Orientierung, ob die Angemessenheitsgrenzen erfüllt sind - und falls nicht, warum.", so Stefan Graaf, Geschäftsführer des Jobcenters StädteRegion Aachen.

Sollte ein Mietangebot grundsätzlich angemessen sein, muss dann zur konkreten Zustimmung zur Anmietung weiterhin eine Vorsprache im Jobcenter der StädteRegion Aachen erfolgen. Dies gilt auch in den Fällen, in denen eine Wohnung unangemessen wäre, aber andere Gründe für eine Zustimmung vorliegen. „Die Entscheidung zur Angemessenheit ist immer eine Einzelfallentscheidung", so Graaf „die wir an Hand der Richtwerte des kommunalen Trägers StädteRegion Aachen unter Berücksichtigung der Situation des Kunden und des Wohnungsmarktes in Abwägung mit den Kosten für den Steuerzahler treffen müssen."

Der Mietkostenrechner ist ein unverbindlicher E-Service für Bürgerinnen und Bürger:
www.jobcenter-staedteregion-aachen.de/Mietkostenrechner