21.03.2020
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Erfolgsmodell Begleitendes Fahren ab 17

Früh übt sich, wer ein Meister werden will. Diese Volksweisheit trifft auch für Fahranfänger zu. Deshalb hat der Gesetzgeber die Möglichkeit des Begleiteten Fahrens ab 17 (BF17) geschaffen. Die Regelung soll jungen Menschen ermöglichen, ein Jahr früher als normal den Führerschein zu machen und mit einem erfahrenen Begleiter auf dem Beifahrersitz schon vorzeitig mit dem Autofahren zu beginnen.

Inzwischen ist erwiesen, dass Führerschein-Neulinge nach dem Jahr betreuten Fahrens sicherer unterwegs sind, wenn sie allein am Steuer sitzen dürfen, als die anderen Fahranfänger, die frisch aus der Fahrschule kommen. Unfallstatistiken zufolge sind gerade die Führerschein-Neulinge, die sich nach bestandener Fahrprüfung allein im Verkehr beweisen müssen, erheblich gefährdet. Demnach bilden die 18- bis 24-Jährigen die mit Abstand am stärksten gefährdete Altersgruppe im Straßenverkehr – darunter eben viele Fahranfänger. Sie verfügen noch über wenig Erfahrung beim Autofahren, sind noch ungeübt und viele Handlungen, die bei älteren Autofahrern quasi automatisch ablaufen, verlangen den „Frischlingen am Steuer“ viel Aufmerksamkeit ab.

Hinzu kommen die für diese Altersgruppe typische Kombination aus jugendlicher Unbekümmertheit, Risikobereitschaft und Selbstüberschätzung. So gehörten laut der Unfallstatistik des Statistischen Bundesamts im Jahr 2018 rund 11,3 Prozent aller getöteten Verkehrsteilnehmer der Altersgruppe der 18- bis 24-Jährigen an. Und 15,3 Prozent aller Verletzten im Straßenverkehr zählten zu dieser Altersstufe. Zudem wurde fast jeder sechste Unfall mit Personenschaden von einem jungen Erwachsenen verursacht. Zur besseren Einordnung: Junge Menschen in diesem Alter machen nur rund acht Prozent der Gesamtbevölkerung aus. In absoluten Zahlen ist hier die Rede von fast 60.980 jungen Menschen, die 2018 bei Verkehrsunfällen verunglückten, davon 369 tödlich.

Demgegenüber steht die Erfahrung, dass BF17-Fahranfänger später bei Alleinfahrten – je nach Statistik – zu 20 bis 23 Prozent weniger an Unfällen beteiligt sind als Führerschein-Neulinge, die kein begleitetes Jahr am Steuer hinter sich haben. Die BF17er machen auch durch weniger Verstöße gegen Verkehrsregeln von sich reden. Deshalb werten Verkehrssicherheitsexperten das Betreute Fahren als Erfolgsmodell.

Grundsätzlich können Jugendliche, die die Möglichkeit des BF17 wahrnehmen wollen, ihre Fahrausbildung so beginnen, dass sie mit vollendetem 17. Lebensjahr einen Nachweis über die bestandene Führerscheinprüfung erhalten. Diese Bescheinigung gilt in Verbindung mit einem Ausweisdokument als Fahrerlaubnis. Mit 18 Jahren kann dieser Nachweis dann gegen den normalen Kartenführerschein umgetauscht werden.
Der Antrag auf eine BF17-Ausbildung für den Führerschein der Klassen B oder BE kann sechs Monate vor Vollendung des 17. Lebensjahrs bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde (Führerscheinstelle) der jeweiligen Kommune gestellt werden. Dazu ist die Zustimmung der Erziehungsberechtigten erforderlich. In dem Antrag sind auch die künftigen Begleitpersonen namentlich aufzuführen. Diese Liste kann später noch erweitert werden.

Als Begleiter junger Fahranfänger kommen laut Gesetz Personen infrage, die älter als 30 Jahre sind, seit mindestens fünf Jahren ohne Unterbrechung den Führerschein für die Klasse B besitzen und in der Flensburger „Verkehrssünderkartei“ höchstens mit einem Punkt zu Buche stehen. Wer als Begleiter mit einem BF17er mitfahren soll, muss in der Prüfungsbescheinigung vermerkt sein. Niemand anders darf diese Funktion wahrnehmen, andernfalls drohen empfindliche Strafen bis hin zum Verlust der Fahrerlaubnis des Fahranfängers. Ganz wichtig ist auch die Vorgabe, dass die Begleitpersonen während der Fahrt ebenso fahrtüchtig sein müssen, als säßen sie selbst am Steuer: also nicht mehr als 0,5 Promille Alkohol im Blut haben und nicht unter Drogen stehen dürfen! Damit will der Gesetzgeber verhindern, dass die jugendlichen Fahranfänger dazu benutzt werden, angetrunkene Familienmitglieder nach Hause zu kutschieren.

Udo Freialdenhofen